Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Ankauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen Autohaus Tilli, Senefelder Str. 1, 24568 Kaltenkirchen (nachfolgend „Verkäufer" bzw. „Autohaus Tilli"), und seinen Kunden (nachfolgend „Käufer"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Autohaus Tilli ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, wobei an mehreren Stellen ausdrücklich zwischen beiden Personengruppen unterschieden wird. Sie werden Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrags, indem im schriftlichen Kaufvertragsformular ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird und sie dem Käufer vor Vertragsschluss ausgehändigt oder in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden (z. B. Aushang im Autohaus, Abruf auf dieser Website).
2. Vertragsschluss
Angaben zu Fahrzeugen auf unserer Website, in Exposés oder auf Verkaufsportalen wie mobile.de stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Eine über das Online-Bewertungsformular übermittelte Fahrzeugbeschreibung ist eine unverbindliche Anfrage zur Erstellung eines Ankaufsangebots und stellt keine Willenserklärung mit Bindungswirkung dar.
Ein Kaufvertrag – sowohl beim Ankauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs – kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags durch Autohaus Tilli und den Kunden zustande. Der schriftliche Kaufvertrag gibt den vereinbarten Vertragsinhalt vollständig wieder. Eine vom Käufer unterschriebene, noch nicht von Autohaus Tilli gegengezeichnete Bestellung bindet den Käufer höchstens zehn Tage ab Unterzeichnung.
3. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Kommt ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande – etwa telefonisch, per E-Mail oder per Messenger – oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, die Widerrufsfrist und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Wird der Kaufvertrag dagegen bei einem persönlichen Termin in unseren Geschäftsräumen von beiden Seiten unterzeichnet, liegt kein Fernabsatzvertrag vor; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht.
Beim Ankauf eines Fahrzeugs durch Autohaus Tilli ist der Verbraucher Verkäufer und nicht Erwerber. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht in dieser Konstellation nicht. Die unverbindliche Fahrzeugbewertung über das Online-Formular stellt keinen Vertragsschluss dar.
4. Leistungen
Autohaus Tilli bietet den Ankauf und Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie ergänzend Werkstattleistungen und die Vermittlung von Finanzierungen an. Bei der Vermittlung von Finanzierungsverträgen wird Autohaus Tilli als Vermittler tätig; der jeweilige Vertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der Bank zustande. Für die Konditionen dieses Drittanbieters ist ausschließlich die jeweilige Bank verantwortlich.
5. Zahlung
Der Kaufpreis und die Preise für vereinbarte Nebenleistungen sind, soweit im Kaufvertrag nicht anders vereinbart, bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese zu dem im Kaufvertrag genannten Termin zu leisten.
Gegen Forderungen von Autohaus Tilli kann der Käufer nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Autohaus Tilli berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
6. Übergabe und Abnahme
Liefer- bzw. Übergabetermine sind unverbindlich, sofern nicht im Kaufvertrag ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde. Wird ein unverbindlicher Termin überschritten, kann der Käufer Autohaus Tilli in Textform zur Übergabe innerhalb einer angemessenen Nachfrist auffordern; erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gerät Autohaus Tilli in Verzug. Bei leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens auf höchstens 5 % und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Diese Begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft abzunehmen. Nimmt der Käufer das Fahrzeug ohne triftigen Grund nicht fristgerecht ab, kann Autohaus Tilli nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises verlangen; dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren, Autohaus Tilli der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das verkaufte Fahrzeug Eigentum von Autohaus Tilli; das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt für diesen Zeitraum ebenfalls bei Autohaus Tilli. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung pfleglich zu behandeln, während des Eigentumsvorbehalts weder entgeltlich darüber zu verfügen noch Dritten eine Nutzung einzuräumen, und Autohaus Tilli unverzüglich zu informieren, sofern Dritte auf das Fahrzeug zugreifen (z. B. im Rahmen einer Pfändung).
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Verkauf an Verbraucher
Beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs an einen Verbraucher (§ 13 BGB) kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs verkürzt werden. Diese Verkürzung wird nur wirksam, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich auf die Verkürzung hingewiesen wurde und sie im Kaufvertrag gesondert – getrennt von den übrigen Vertragsbedingungen – vereinbart wird; eine bloße Erwähnung in diesen AGB genügt hierfür nicht. Eine weitergehende Beschränkung oder ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern ist nicht zulässig und wird von Autohaus Tilli nicht vorgenommen.
Verkauf an Unternehmer
Beim Verkauf an Unternehmer (§ 14 BGB) im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist die Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Allgemeine Haftungsbeschränkung
Für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Autohaus Tilli bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf), und dies begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Autohaus Tilli für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
Ausnahmen von den Haftungsbeschränkungen
Die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten in keinem Fall bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit Autohaus Tilli einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat, sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
9. Höhere Gewalt
Wird Autohaus Tilli durch Umstände höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, nicht selbst zu vertretende Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen oder Pandemien) vorübergehend an der rechtzeitigen Übergabe gehindert, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Autohaus Tilli in Kaltenkirchen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Gegenüber Verbrauchern gelten im Übrigen die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.